Eigentümer oder Verwalter von Fichtenbeständen dürfen sich im Rahmen der Überwachung und Bewältigung der Borkenkäferkrise bis zu ihrem Grundstück bewegen.
Eigentümer oder Verwalter von Fichtenbeständen dürfen sich im Rahmen der Überwachung und Bewältigung der Borkenkäferkrise bis zu ihrem Grundstück bewegen.